09.02.2016 in der Deutsche Börse in Eschborn
Katja Mayer legt erfolgreich die Prüfung zum Fachaufsichtsrat im Prüfungsausschuss ab.
Nach §100 Abs.5 AktG muss der Aufsichtsrat in kapitalmarktorientierten Aktiengesellschaften mit mindestens einem unabhängigen Mitglied besetzt sein, das über Expertise auf dem Gebiet der Rechnungslegung oder Abschlussprüfung verfügt, den so genannten Financial Expert. Mit dem Ablegen der Prüfung können Aufsichtsräte ihr Wissen auf diesem Gebiet dokumentieren.
Themen:
Der Financial Expert im Prüfungsausschuss
Interne Kontroll- und Risikomanagementsysteme
Prüfungsaufgaben, Rechnungslegung und Abschlussprüfung